Beratungseinsätze
Ihre Unterstützung in der häuslichen Pflege
Professionelle Begleitung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wenn Sie einen Angehörigen zu Hause pflegen und dafür Pflegegeld erhalten, übernehmen Sie Tag für Tag eine verantwortungsvolle Aufgabe. Dabei entstehen ganz natürlich Fragen oder Unsicherheiten. Nicht immer ist sofort klar, ob die aktuelle Versorgung ausreicht oder ob es Möglichkeiten zur Entlastung gibt. Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bietet Ihnen genau an dieser Stelle Unterstützung.

Sie möchten direkt einen Termin vereinbaren oder sich unverbindlich informieren?
Gut zu wissen:
Die Kosten für den Beratungseinsatz übernimmt Ihre Pflegekasse. Für Sie als Pflegegeldempfänger ist die Beratung somit komplett kostenlos.

Wann ist ein Beratungseinsatz vorgesehen?

Wie häufig muss ein Beratungseinsatz in Anspruch genommen werden?
Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:
- Pflegegerad 2 und 3: Halbjährlich
- Pflegegrad 4 und 5: Vierteljährlich
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 besteht keine Verpflichtung, eine freiwillige Beratung ist jedoch möglich und oft sinnvoll.
Ablauf und Organisation Ihres Beratungseinsatzes
Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte besuchen Sie zum vereinbarten Termin in Ihrer häuslichen Umgebung. Gemeinsam besprechen wir die aktuelle Pflegesituation, beantworten Ihre Fragen und geben praktische Tipps für den Alltag. Zu Beginn stellt die Pflegefachkraft Fragen zum Tagesablauf und zur Organisation der Pflege. Wir prüfen, ob die Versorgung gesichert ist und geben Hinweise auf mögliche Entlastungsangebote, Hilfsmittel oder Leistungen der Pflegeversicherung, die Ihre Situation verbessern können.
Der Termin dauert in der Regel 15 bis 60 Minuten. Unsere Beratung richtet sich nicht nur nach Vorgaben, sondern vor allem nach dem, was Sie und Ihr Angehöriger oder Ihre Angehörige brauchen. Wir zeigen Möglichkeiten auf und begleiten Sie bei den nächsten Schritten, wenn Sie das wünschen.
Was geschieht mit den Ergebnissen?
Die Pflegekasse prüft anhand der Angaben im Formular, ob die Versorgung gesichert ist oder ob weitere Maßnahmen notwendig sind. Falls erforderlich, kann zum Beispiel eine zusätzliche Pflegeberatung durch die Mitarbeitenden unseres Pflegedienstes angeboten oder eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst angestoßen werden. Auch Empfehlungen für Pflegekurse oder Veränderungen bei der Leistungserbringung können Teil der Rückmeldung sein.
Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht durchgeführt oder nicht nachgewiesen, kann das Pflegegeld gekürzt oder ganz gestrichen werden. Daher ist es wichtig, die Termine verbindlich wahrzunehmen.
Unser Service
Damit Sie keine Frist versäumen, erinnern wir Sie auf Wunsch rechtzeitig an den nächsten anstehenden Beratungsbesuch. Die Ergebnisse des Einsatzes werden in einem standardisierten Formular dokumentiert. Wir übernehmen gerne die Weiterleitung an die Pflegekasse und kümmern uns darum, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden.
Häufige Fragen zu Beratungseinsätzen
Ein Beratungseinsatz nach 337 Abs. 3 SGBXI ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Gespräch, das bei Ihnen zuhause stattfindet. Eine erfahrene Pflegefachkraft besucht Sie und schaut gemeinsam mit Ihnen, wie die Pflege organisiert ist, ob die Versorgung gesichert ist und es Möglichkeiten zur Entlastung gibt.
Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2-5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet dazu. Für Pflegegerad 1 ist der Einsatz freiwillig, kann aber sehr sinnvoll sein. Wenn ein ambulanter Pflegedienst zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch genommen wird (also bei Kombinationsleistungen), ist der Einsatz nicht verpflichtend.
Bei unserem Pflegedienst übernehmen das unsere examinierten Pflegefachkräfte mit viel Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Fachwissen. Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, hört aufmerksam zu und berät Sie individuell.
Nein. Der Einsatz dient nicht der Kontrolle, sondern der Unterstützung. Unsere Pflegefachkräfte kommen nicht mit Bewertungen zu Ihnen, sondern mit dem Ziel zu helfen. Es geht darum, die Pflegesituation gemeinsam zu betrachten und mögliche Entlastungen aufzuzeigen.
Sie können uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Auf Wunsch, erinnern wir Sie automatisch an anstehende Fristen. Den Termin stimmen wir flexibel mit Ihnen ab, damit er gut in Ihren Alltag passt.
Die Weiterleitung an die Pflegekasse ist nur mit Zustimmung der pflegebedürftigen Person möglich. Wird diese nicht gegeben, dokumentieren wir das entsprechend. Das Beratungsgespräch kann dennoch stattfinden, allerdings mit eingeschränkten Möglichkeiten für Folgemaßnahmen.
Wenn im Gespräch deutlich wird, dass zusätzlicher Unterstützungsbedarf besteht, kann die Pflegekasse eine weiterführende Pflegeberatung anbieten. Dabei geht es unter anderem um die Planung der Versorgung, Beratung zu Entlastungsleistungen oder Hilfen im Alltag.
Wir weisen Sie auf passende Angebote hin, zum Beispiel Verhinderungspflege, Tagespflege oder Pflegekurse für Angehörige. Wenn Sie sich belastet fühlen, sprechen Sie uns offen an. Wir nehmen Ihre Situation ernst und suchen gemeinsam nach Lösungen.
Wir begleiten Sie gerne
Unser Ziel ist, Ihnen Sicherheit zu geben und Sie in Ihrer täglichen Aufgabe zu stärken. Wir sehen, was Sie leisten und möchten dazu beitragen, dass Sie diese Aufgabe weiterhin gut bewältigen können. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere persönliche Begleitung.
Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie und Ihre Angehörigen sich gut aufgehoben fühlen.